FG Niedersachsen - Urteil vom 23.08.2000
3 K 64/96
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 ; EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 12 Nr. 2 ;

Darlehensvertrag; Angehörige; Fremdvergleich; Isolierter Darlehensvertrag; Anschaffungsdarlehen - Der steuerlichen Anerkennung eines zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angehörigen - hier: zum Erwerb von GmbH-Anteilen - gegebenen Anschaffungsdarlehens (sog. isolierter Darlehensvertrag) steht im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung nicht entgegen, dass auf eine Bestellung von Sicherheiten verzichtet wurde und die Modalitäten der Darlehenstilgung geringfügig von der getroffenen Vertragsabrede abweichen

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.2000 - Aktenzeichen 3 K 64/96

DRsp Nr. 2002/1138

Darlehensvertrag; Angehörige; Fremdvergleich; Isolierter Darlehensvertrag; Anschaffungsdarlehen - Der steuerlichen Anerkennung eines zwischen wirtschaftlich voneinander unabhängigen Angehörigen - hier: zum Erwerb von GmbH-Anteilen - gegebenen Anschaffungsdarlehens (sog. isolierter Darlehensvertrag) steht im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung nicht entgegen, dass auf eine Bestellung von Sicherheiten verzichtet wurde und die Modalitäten der Darlehenstilgung geringfügig von der getroffenen Vertragsabrede abweichen

1. Ob ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen dem sog. Fremdvergleich standhält, ist nach der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten zu entscheiden. 2. Bei festverzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit grds. anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen. Dabei kann im Rahmen der gebotenen Beweisgesamtwürdigung einzelnen dieser Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beizumessen sein.