BFH - Beschluss vom 03.01.2006
IX B 182/04
Normen:
EigZulG § 2 S. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 711
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 17.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 157/02

Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleich

BFH, Beschluss vom 03.01.2006 - Aktenzeichen IX B 182/04

DRsp Nr. 2006/6607

Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleich

Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die steuerliche Anerkennung eines Vertrages unter Angehörigen aus. Je mehr Umstände aber auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen.

Normenkette:

EigZulG § 2 S. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe: