I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erzielte in den Streitjahren 1994 und 1995 als Wirtschaftsprüferin bei D, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus ihrer Aktienbeteiligung an der D Einkünfte aus Kapitalvermögen.
In den Steuererklärungen für die Streitjahre machte sie die Aufwendungen für Schuldzinsen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Die Aufwendungen beträfen ein Arbeitgeberdarlehen, das sie zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs von D-Aktien aufgenommen habe. Arbeitsvertraglich sei sie verpflichtet gewesen, diese Aktien zur Sicherung ihrer Position in der AG zu erwerben.
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