Auf die Berufung des Beigeladenen wird das ihm an Verkündungs statt am 2. Oktober 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
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