Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 18. Dezember 2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in acht Fällen unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Celle vom 19. Oktober 2016 in der Fassung des Urteils des Landgerichts Lüneburg vom 3. Mai 2018 verhängten Freiheitsstrafe von acht Monaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Daneben hat es die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.718.843,60 Euro angeordnet.
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