FG Niedersachsen, vom 07.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 561/02
Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines unerschlossenen Grundstücks stellt keine grunderwerbsteuerliche Gegenleistung dar
BFH, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen II R 67/05
DRsp Nr. 2007/9242
Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines unerschlossenen Grundstücks stellt keine grunderwerbsteuerliche Gegenleistung dar
»Ist Gegenstand der Übereignungsverpflichtung ein unerschlossenes Grundstück und verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer, der gleichzeitig Erschließungsträger i.S. des § 124 Abs. 1BauGB ist, gegenüber dem Erwerber zur Grundstückserschließung nach Maßgabe des mit der Gemeinde geschlossenen Erschließungsvertrags, gehört das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung nicht zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung.«