FG Sachsen, vom 16.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 491/97
Datenschutzbeauftragter kein Freiberufler
BFH, Urteil vom 05.06.2003 - Aktenzeichen IV R 34/01
DRsp Nr. 2003/11101
Datenschutzbeauftragter kein Freiberufler
»Ein selbständiger, extern bestellter Datenschutzbeauftragter übt weder den Beruf eines beratenden Betriebswirtes oder eines Ingenieurs noch einen diesen beiden Katalogberufen ähnlichen Beruf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus.«