FG Münster, Urteil vom 16.05.2008 - Aktenzeichen 6 K 879/07
DRsp Nr. 2008/17755
Datenzugriff mittels Datenträgerüberlassung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung gemäß § 147 Abs. 6AO zur Verfügung zu stellen.
Zu entscheiden ist, ob die Klägerin (Klin.) verpflichtet ist, im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung in Form der Datenträgerüberlassung gem. § 147 Abs. 6AO zur Verfügung zu stellen.
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