Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.
Der Beklagte wird verpflichtet, den Rücktritt des Klägers von der 1. Wiederholungsprüfung in den Fächern I (Pharmazeutische/Medizinische Chemie), II (Pharmazeutische Biologie), III (Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie) und IV (Pharmakologie und Toxikologie) zu genehmigen.
Der Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart - Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie - vom 18.10.2019 wird aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|