Streitig ist die bei der Klägerin - im Folgenden: Kl'in - vorgenommene Hinzurechnung von Zinsen aus sog. Altkrediten ihrer Organgesellschaft nach § 8
Nr. 1, 2. Tatbestandsgruppe
Die Kl'in war im Streitjahr 1991 alleinige Gesellschafterin der A-GmbH mit Geschäftsleitung im Beitrittsgebiet. Zwischen dieser und der Kl'in als Organträger wurde mit einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ein gewerbesteuerliches Organschaftsverhältnis (rückwirkend) zum 01.01.1991 vereinbart.
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