Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zinsen, die die Klägerin für in US-Dollar geführte Festkredite gezahlt hat, gem. §
Die Klägerin betreibt ein Importunternehmen für Teppiche. Zur Finanzierung der Wareneinkäufe wurden laufend Bankkredite aufgenommen, die in Form von Festkrediten zur Verfügung gestellt worden sind. Die Aufnahme dieser Kredite erfolgte sowohl in D-Mark als auch in US-Dollar.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|