Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Rechtsnachfolgerin der X-GmbH & Co KG (im folgenden: KG). Kommanditistinnen der KG waren A und die S-GmbH, Komplementärin die Y-GmbH. Die Komplementärin war am Vermögen der KG nicht beteiligt.
A verstarb im Januar 1993. Ihre Alleinerbin war eine Stiftung (Erbin). Dieser stand aufgrund der im Gesellschaftsvertrag für den Fall des Todes der Kommanditistin getroffenen Regelungen ein Abfindungsanspruch gegenüber der KG zu, der zu verzinsen war. Nach dem Gesellschaftsvertrag der KG gingen die Gesellschaftsrechte des verstorbenen Kommanditisten "auf die verbleibenden Kommanditisten im Verhältnis ihrer Beteiligung am Gesellschaftskapital über".
Die KG zog bei der Ermittlung ihres Gewinns für das Streitjahr 1993 die gezahlten Zinsen für das Auseinandersetzungsguthaben als Betriebsausgabe ab.
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