I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Eigentümerin von Hotelgrundstücken. Die Grundstücke sind an die Z-GmbH verpachtet, die die Hotels betreibt und an der die Klägerin zu 100 % beteiligt ist. Die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung (personelle und sachliche Verflechtung) sind gegeben.
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