I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die als Tochterunternehmen eines ausländischen Konzerns der Kraftfahrzeugindustrie den Großhandel mit Automobilen und Ersatzteilen der Muttergesellschaft betreibt. Die Finanzierung der Importe erfolgte im Streitjahr 1993 bei der Klägerin üblicherweise durch kurzfristige Wechselkredite. Diese wurden jeweils in unterschiedlicher Höhe von unterschiedlichen Kreditgebern zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgenommen, wobei nicht jeweils mehrere Wechselkredite beim selben Kreditgeber aufeinander folgten. Die Verzinsung der Wechselkredite erfolgte auf der Grundlage des 3-Monats-Libors, der um einen Aufschlag erhöht wurde. Dieser war je nach Kreditgeber unterschiedlich.
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