I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) seine Tätigkeit als Handelsvertreter im ehemaligen Jugoslawien durch eine dort belegene Betriebsstätte ausgeübt hat und welcher Gewinn dieser Betriebsstätte ggfls. zuzurechnen ist.
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