I. Die Beteiligten streiten darüber, wie die Dauer eines "Aufenthalts in Portugal" i.S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 15. Juli 1980 (DBA-Portugal) zu berechnen ist.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie wohnten im Streitjahr (1995) in Deutschland und wurden zusammen zur Einkommensteuer 1995 veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr für einen deutschen Arbeitgeber, die X-AG, nichtselbständig tätig.
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