1. Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides vom 17. September 2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. April 2005 wird die Einkommensteuer auf 12.800 EUR festgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 86 v.H., der Beklagte zu 14 v.H. zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
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