FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.08.2022
5 K 1463/14
Normen:
EstG § 10 Abs. 1; EstG § 10 Abs. 2; EstG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; EstG § 3c;

DBA-Schweiz; Pflichtbeiträge; Rentenversicherung; Sonderausgaben; steuerfreie Einnahmen; Beiträge an die inländische Rentenversicherung als Sonderausgaben

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.08.2022 - Aktenzeichen 5 K 1463/14

DRsp Nr. 2024/8873

DBA-Schweiz; Pflichtbeiträge; Rentenversicherung; Sonderausgaben; steuerfreie Einnahmen; Beiträge an die inländische Rentenversicherung als Sonderausgaben

1. Erzielt ein Steuerpflichtiger Arbeitslohn in der Schweiz, welcher aufgrund des DBA-Schweiz im Inland steuerfrei gestellt ist und löst dieser Tatbestand zugleich Pflichtbeiträge an die inländische gesetzliche Rentenversicherung aus, so können diese Beiträge nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. 2. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist gegeben, wenn steuerfreie Einnahmen verpflichtend der Finanzierung von Vorsorgeaufwendungen dienen. 3. Die Nichtberücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben stellt in diesem Fall keinen Verstoß gegen das subjektive Nettoprinzip dar.

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EstG § 10 Abs. 1; EstG § 10 Abs. 2; EstG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; EstG § 3c;

Tatbestand

Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist, ob die Beiträge an die inländische gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG abzugsfähig sind.