I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist infolge Umwandlung Gesamtrechtsnachfolgerin der in den Streitjahren (1992 bis 1995) aus den Gesellschaftern L und W (Beigeladener) bestehenden Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die GbR war Eigentümerin mehrerer bebauter Grundstücke, die in den Streitjahren an die B-KG als Seniorenwohnanlage nebst Inventar verpachtet waren. Teil der Anlage sind zwei in den Jahren 1991 und 1993 fertig gestellte Pflegegebäude, in denen die B-KG ein Pflegeheim betreibt.
Der Heimvertrag mit den Heimbewohnern lautet auszugsweise jeweils wie folgt:
"1.1. Das Heim gewährt dem Heimbewohner Pflege ...
1.2. Das Heim gewährt dem Heimbewohner volle Versorgung ...
1.3. Um Pflege und Versorgung zu ermöglichen, stellt das Heim dem Bewohner auch Unterkunft im Pflegebereich zur Verfügung.
2. Die Pflege umfasst
2.1. Grundpflege mit allen notwendigen Pflegediensten einschl. der Körperpflege,
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