Dem Einkommensteuer-Sachbearbeiter schon längst bekannter Zeitpunkt des Abschlusses von Herstellungsarbeiten als für den für Investitionszulage zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts neue Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.06.2009 - Aktenzeichen 1 K 519/05
DRsp Nr. 2011/19051
Dem Einkommensteuer-Sachbearbeiter schon längst bekannter Zeitpunkt des Abschlusses von Herstellungsarbeiten als für den für Investitionszulage zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts neue Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1AO
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