I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Inhaber eines Forstbetriebs mit einer Größe von ca. 1 350 ha. Im Streitjahr (2001) nahm er Durchforstungen vor. Dabei wurden den jeweiligen Beständen einzelne Stämme entnommen. Den Gewinn ermittelt der Kläger durch Bestandsvergleich. Das stehende Holz hatte am 31. Dezember 2000 einen Buchwert von 917 561,64 DM; 1 053 838,87 DM kamen im Streitjahr durch Waldzukäufe hinzu.
Bei der Gewinnermittlung für das Streitjahr minderte der Kläger den Buchwert für das stehende Holz um anteilig zugeordnete Anschaffungskosten in Höhe von 49 858,51 DM und ermittelte einen Gewinn von 12 928 DM. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte die Minderung des Buchwerts nicht und stellte den Gewinn mit 62 786 DM fest.
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