Die Klägerin, eine deutsche Raiffeisen-Volksbank, nimmt den Beklagten, einen österreichischen Staatsbürger, als Aussteller eines von B. angenommenen Wechsels an eigene Order über 1.000.000 DM in Anspruch. Der in Deutschland ausgestellte Wechsel wurde der Klägerin, die dem Beklagten einen Kontokorrentkredit in gleicher Höhe gewährt hatte, sicherungshalber indossiert. Mangels Zahlung ging er zwei Tage nach Fälligkeit (29. März 1982) zu Protest.
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