I. Streitig ist, ob Verluste aus Devisentermingeschäften einer KG betrieblich veranlaßt sind.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, betreibt den Handel mit Textilien. Alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH der Klägerin, der K-GmbH, war im Streitjahr 1988 K, alleinige Kommanditistin der Klägerin war die K-GmbH & Co. KG. Alleiniger Gesellschafter der Komplementärin der K-GmbH & Co. KG und alleiniger Kommanditist dieser KG war wiederum K.
Seit 1984 tätigte die Klägerin mit der Kreissparkasse X Devisentermingeschäfte in US-Dollar, aus denen sie folgende Ergebnisse erzielte:
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