Die Parteien streiten um eine Gewinnberichtigung gemäß § 1 Außensteuergesetz (AStG) wegen von der Klägerin gegebenen Patronatserklärungen zugunsten ausländischer Tochtergesellschaften.
Die Klägerin hat ihren Sitz in H Sie- stellt her und vertreibt Reifen sowie technische Produkte aus Kautschuck und Kunststoffen.
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