Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig.
Zwar wurde die Zulassung der Berufung am 27. Juni 2018 und damit rechtzeitig innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils an die Klägerseite beantragt (§
Das angegriffene Urteil ist der Klägerseite am 28. Mai 2018 zugestellt worden. Nach §
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