OLG Celle - Urteil vom 15.06.2005
3 U 25/05
Normen:
BGB § 195 (a.F.) ; StBerG § 4 Nr. 8 ; StBerG § 68 (a.F.) ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2008, 937
Vorinstanzen:
LG Stade, BGH, vom 29.12.2004vom 18.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen IX ZR 124/05

Die dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für Ersatzansprüche gegen einen landwirtschaftlicher Beratungsverein

OLG Celle, Urteil vom 15.06.2005 - Aktenzeichen 3 U 25/05

DRsp Nr. 2008/21320

Die dreijährige Verjährungsfrist gilt auch für Ersatzansprüche gegen einen landwirtschaftlicher Beratungsverein

»Die dreijährige Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Auftraggebers gegen seinen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. gilt entsprechend für Ersatzansprüche gegen einen landwirtschaftlichen Beratungsverein.«

Normenkette:

BGB § 195 (a.F.) ; StBerG § 4 Nr. 8 ; StBerG § 68 (a.F.) ;

Tatbestand:

Mit der Klage begehrt der Kläger, der einen landwirtschaftlichen Hof betreibt, von dem Beklagten - einem landwirtschaftlichen Beratungsverein, dessen Mitglied der Kläger ist - Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung im Zusammenhang mit einem Hofübergabe, Altenteil und Abfindungsvertrag vom 4. April 1996, der nach Beratung durch den Beklagten zwischen dem Kläger, dessen Eltern und Geschwistern geschlossen worden war. Nach § 4 a des Vertrages räumte der Kläger seinen Eltern ein Altenteil an einem noch zu errichtenden Wohnhaus ein.