Dienstreisen und km-Pauschale; Versicherungsprämien
BFH, Beschluß vom 30.06.2000 - Aktenzeichen VI B 18/00
DRsp Nr. 2000/6485
Dienstreisen und km-Pauschale; Versicherungsprämien
Es ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da durch die Rspr. des BFH geklärt, dass dann, wenn der ArbG dem ArbN die Kosten der Dienstreisen mit den km-Pauschalen gem. den LStR steuerfrei ersetzt, sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeug verbundenen Aufwendungen (außer Parkgebühren) abgegolten sind. Das gilt auch für die Versicherungsprämien für eine Vollkaskoversicherung.