FG Hamburg - Urteil vom 13.09.2002
VI 158/01
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 40 ;

Dienstwagen

FG Hamburg, Urteil vom 13.09.2002 - Aktenzeichen VI 158/01

DRsp Nr. 2003/3260

Dienstwagen

Auf Arbeitnehmer überwälzte pauschale Lohnsteuer mindert die Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer und nicht den der individuellen Lohnsteuer unterliegenden Vorteil der privaten Nutzung firmeneigener PKW.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 ; EStG § 40 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob von der Klägerin auf Arbeitnehmer überwälzte pauschale Lohnsteuer den der individuellen Lohnsteuer unterliegenden geldwerten Vorteil aus der Nutzung der firmeneigenen PKW oder die Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mindert.