Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 25.10.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 10.840 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2018 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Skoda Fabia mit der Fahrgestellnummer ...3114.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 Euro freizustellen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Beklagte 60 % und die Klagepartei 40 % zu tragen.
IV. V.
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