Auf die Berufung der Klagepartei wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 13.09.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.480,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.10.2017 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Skoda Superb Combi 2.0 TDI DSG Elegance blue mit der Fahrgestellnummer ...5748.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.100,51 Euro freizustellen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Beklagte 54% und die Klagepartei 46% zu tragen.
IV. V.
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