Differenzierung des bestimmten Sachverhalts nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO von den mehrfachen Möglichkeiten zu seiner rechtlichen Beurteilung Herabsetzung der Schenkungsteuer auf 0 EUR als ersatzlose Aufhebung nach § 174 Abs. 4 S. 1 AO Mehrfachkorrektur nach § 174 Abs. 4 AO Behandlung einer vGA im Schenkungsteuerrecht
FG München, Urteil vom 30.05.2012 - Aktenzeichen 4 K 689/09
DRsp Nr. 2012/18244
Differenzierung des bestimmten Sachverhalts nach § 174 Abs. 4 Satz 1 AO von den mehrfachen Möglichkeiten zu seiner rechtlichen Beurteilung Herabsetzung der Schenkungsteuer auf 0 EUR als ersatzlose Aufhebung nach § 174 Abs. 4 S. 1 AO Mehrfachkorrektur nach § 174 Abs. 4AO Behandlung einer vGA im Schenkungsteuerrecht
1. Verpachtet der Vater des alleinigen Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH der GmbH drei Grundstücke zu einem unangemessen hohen Pachtzins, stellt sich die Frage, ob nun schenkungsteuerrechtlich eine freigebige Zuwendung an den Vater durch den Gesellschafter oder vielmehr durch die Kapitalgesellschaft selbst vorliegt, lediglich als rechtliche Schlussfolgerung des Vorgangs, aber nicht als zwei voneinander zu unterscheidende Sachverhalte i. S. d. § 174 Abs. 4 S. 1 AO dar.2. Dem Umstand, dass der Beklagte die Schenkungsteuer auf 0 Euro herabgesetzt hat, anstatt den Schenkungsteuerbescheid richtigerweise ersatzlos aufzuheben, kommt in Bezug auf die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 174 Abs. 4 S. 1 AO keine Bedeutung zu.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.