I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat im Zeitraum von 1970 bis 1983 in erheblichem Umfang Einkommen-, Umsatz- und Vermögensteuer hinterzogen. Im Rahmen des in diesem Zusammenhang am 15. November 1982 eingeleiteten Steuerstrafverfahrens beschlagnahmte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) im Wege des dinglichen Arrestes Vermögenswerte der Klägerin.
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