Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 07.08.2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten 1. und 2. Instanz zu tragen.
4.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, den Kläger, der bei ihr wegen Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist, in die Bewerberauswahl nicht einzubeziehen oder ob darin eine Diskriminierung wegen Alters liegt.
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