BFH - Beschluss vom 19.08.2005
II B 68/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 83
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 31.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3846/03

Divergenz - Auslegung aus früheren Bescheiden

BFH, Beschluss vom 19.08.2005 - Aktenzeichen II B 68/04

DRsp Nr. 2005/19573

Divergenz - Auslegung aus früheren Bescheiden

Ob ein FG im Rahmen der von ihm vorgenommenen Auslegung aus früheren Steuerbescheiden die richtigen Schlüsse gezogen hat, ist keine Frage abweichender Auslegungsgrundsätze, sondern eine nach deren zutreffender Anwendung. Eine Divergenzrüge kann darauf nicht gestützt werden.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die damals 71 Jahre alte Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) übertrug im Dezember 1995 schenkweise ihren Grundbesitz auf die Tochter sowie den Sohn, behielt sich dabei jeweils einen lebenslänglichen Nießbrauch vor und übernahm die Schenkungsteuer.