I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) ist eine Grundstücksgemeinschaft. Sie war Organträgerin der H-GmbH, der sie Produktionsgrundstücke verpachtet hatte.
Zur Abwendung des Konkurses der H-GmbH wurde auf deren Antrag am 28. Mai 1997 vom Amtsgericht (AG) das Vergleichsverfahren eröffnet und ein vorläufiger Vergleichsverwalter bestellt.
Am 1. September 1997 eröffnete das AG das Konkursverfahren über das Vermögen der H-GmbH.
Streitig ist, ob die Klägerin mit Eröffnung des Vergleichsverfahrens am 28. Mai 1997 ihre Stellung als Organträgerin verloren hat --so die Klägerin--, oder ob dies erst mit Eröffnung des Konkursverfahrens am 1. September 1997 geschah --so der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|