BFH - Beschluß vom 30.08.2000
III B 62/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 455

Divergenz bei mehreren tragenden Urteilsgründen; Verfahrensfehler durch Beweiswürdigung?

BFH, Beschluß vom 30.08.2000 - Aktenzeichen III B 62/98

DRsp Nr. 2001/824

Divergenz bei mehreren tragenden Urteilsgründen; Verfahrensfehler durch Beweiswürdigung?

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz, wenn ein FG-Urteil auf mehrere selbständig tragende Gründe gestützt ist. 2. Die - ggf. unzutreffende - Wertung einer Zeugenaussage stellt keinen Verfahrensmangel dar. Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind solche des materiellen Rechts.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) kann keinen Erfolg haben. Dabei kann offen bleiben, ob Gründe für die Zulassung der Revision überhaupt ordnungsgemäß dargelegt worden sind und die Beschwerde daher zulässig ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1987 II B 140/86, BFHE 148, 494, BStBl II 1987, 344). Denn jedenfalls ist die Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet.