Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben.
1. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben die von ihnen geltend gemachte Abweichung des angegriffenen Urteils des Finanzgerichts (FG) von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht ordnungsgemäß dargelegt.
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