BFH - Beschluß vom 03.11.2000
XI B 1/00
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 593

Divergenz; Einholung von Sachverständigengutachten

BFH, Beschluß vom 03.11.2000 - Aktenzeichen XI B 1/00

DRsp Nr. 2001/8909

Divergenz; Einholung von Sachverständigengutachten

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz. 2. Die Entscheidung der Einholung eines Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Die Ermessensfreiheit findet nur dort ihre Grenze, wo sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde aufdrängen musste.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen
BFH/NV 2001, 593