Divergenz; Einholung von Sachverständigengutachten
BFH, Beschluß vom 03.11.2000 - Aktenzeichen XI B 1/00
DRsp Nr. 2001/8909
Divergenz; Einholung von Sachverständigengutachten
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz.2. Die Entscheidung der Einholung eines Sachverständigengutachtens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Die Ermessensfreiheit findet nur dort ihre Grenze, wo sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen mangels eigener Sachkunde aufdrängen musste.