BFH, Beschluß vom 31.07.2000 - Aktenzeichen VII B 86/00
DRsp Nr. 2000/9948
Divergenz; Nachweis des Zugangs von VA
1. Bei einer auf Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2FGO) gestützten NZB muss unter genauer Bezeichnung der Divergenzentscheidung kenntlich gemacht werden, zu welcher konkreten Rechtsfrage eine Abweichung vorliegt. Es müssen in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze des angefochtenen Urteils und der mutmaßlichen Divergenzentscheidung herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, sodass eine Abweichung erkennbar wird.2. Bestreitet der Adressat eines schriftlichen VA dessen Zugang, obliegt der Behörde der volle Beweis über den Zugang. Der Beweis kann auf Indizien gestützt und im Wege der freien Beweiswürdigung geführt werden.