BFH - Beschluß vom 22.05.2000
III B 97/99
Normen:
EStG § 33 a ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Divergenz; Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland

BFH, Beschluß vom 22.05.2000 - Aktenzeichen III B 97/99

DRsp Nr. 2000/6461

Divergenz; Nachweis von Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland

1. Ein FG stellt keinen abweichenden abstrakten Rechtssatz auf, wenn sich das Ergebnis der Entscheidung allein aufgrund der Tatsachenwürdigung nach den konkreten Umständen des Einzelfalles ergibt. 2. Angesichts der Feststellungslast eines Stpfl. kann es nicht beanstandet werden, wenn der Nachweis von Unterhaltsleistungen eines türkischen Gastarbeiters, der Gelder an seine in der Türkei lebenden Angehörigen während des Heimaturlaubs übergeben hat, durch Vorlage von Empfangsbestätigungen der Angehörigen mit Unterschriftbeglaubigung seitens des Gemeindevorstehers, Einreichung einer Ablichtung des Reisepasses mit Eintragung der Daten von Ein- und Ausreise sowie durch Beifügung eines Beleges einer türkischen Bank über den Kauf entsprechender ausländischer Geldbeträge geführt wird.

Normenkette:

EStG § 33 a ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet. Sie war deshalb durch Beschluss gemäß § 132 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen.