Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 37 vom 27.06.2018
WM 2018, 2139
ZIP 2018, 1969
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 07.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Sa 303/16
ArbG Frankfurt/Main, vom 08.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 441/15
Dividendenabhängige Tantieme - Verwässerungsausgleich bei effektiven KapitalerhöhungenDifferenzierung zwischen nomineller und effektiver Kapitalerhöhung im AktienrechtGesetzesanalogie und Grenzen der richterlichen RechtsfortbildungMateriellrechtliche Anforderungen an eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Zivilrecht
BAG, Urteil vom 27.06.2018 - Aktenzeichen 10 AZR 295/17
DRsp Nr. 2018/8284
Dividendenabhängige Tantieme - "Verwässerungsausgleich" bei effektiven KapitalerhöhungenDifferenzierung zwischen nomineller und effektiver Kapitalerhöhung im AktienrechtGesetzesanalogie und Grenzen der richterlichen RechtsfortbildungMateriellrechtliche Anforderungen an eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Zivilrecht
Die Regelung des "Verwässerungsschutzes" bei nominellen Kapitalerhöhungen in § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG ist nicht entsprechend auf Fälle effektiver Kapitalerhöhung anwendbar.Orientierungssätze:1. § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG gilt nur für nominelle Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, nicht für effektive Kapitalerhöhungen, die mit einer Erhöhung des gezeichneten Kapitals verbunden sind (Rn. 16).2. § 216 Abs. 3 Satz 1 AktG ist auf Fälle effektiver Kapitalerhöhung nicht analog anzuwenden, weil keine planwidrige Regelungslücke besteht. Eine Analogie ist zudem nicht wegen des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen erforderlich (Rn. 17, 34).
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