Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil der 3 . Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. Mai 2001 ist zulässig, aber nicht begründet.
Das Landgericht hat zu Recht angenommen, daß die Verwendung des Wortes "Steuererklärung" als domain-Namen durch die Beklagte eine irreführende Angabe darstellt, die ihr gemäß §
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