Streitig ist, ob Zinseinkünfte, die aus einer Darlehensgewährung an eine Vertriebs-GmbH von deren Gesellschaftern erzielt werden, bei den gewerblichen Einkünften einer KG zu berücksichtigen sind, wenn die Gesellschafter zugleich an einer Grundstücksgesellschaft beteiligt sind, die der Vertriebsgesellschaft das Firmengrundstück zur Nutzung überlässt.
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