FG Niedersachsen - Urteil vom 26.04.2000
11 K 224/99
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 ;

Doppelte Haushaltsführung, 2-Jahresfrist; Zweijahresfrist; Beschäftigungsunterbrechung - Neubeginn der 2-Jahresfrist bei Doppelter Haushaltsführung

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.2000 - Aktenzeichen 11 K 224/99

DRsp Nr. 2002/1140

Doppelte Haushaltsführung, 2-Jahresfrist; Zweijahresfrist; Beschäftigungsunterbrechung - Neubeginn der 2-Jahresfrist bei Doppelter Haushaltsführung

1. Der Neubeginn der Zweijahresfrist gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG ist nicht von einer Mindestdauer der Unterbrechung der Beschäftigung am selben Ort abhängig. 2. Die in den Richtlinien genannten Fristen haben keine gesetzliche Grundlage und sind willkürlich bestimmt. Das zeigt sich u. a. daran, dass die Finanzverwaltung ohne Änderung der Gesetzeslage ab 1999 bereits eine um 4 Monate kürzere Unterbrechung ausreichen lässt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.