Die Klägerin erzielte im Streitjahr als angestellte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie war vom 1. Januar bis zum 30.6.2008 bei der A GmbH, B, und vom 1.7.2008 bis zum 31.12.2008 bei der C GmbH, D, jeweils in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Die Klägerin bewohnte im Streitjahr zunächst mit ihrem Lebensgefährten
E, der ebenfalls im Rhein-Main-Gebiet arbeitete, eine 70,35 m² große Wohnung in F. Diese Wohnung war von der Klägerin auch schon in den Vorjahren zu Wohnzwecken genutzt worden. Zum .11.2008 mieteten die Klägerin und ihr Lebensgefährte eine Vierzimmerwohnung mit 156 m² Wohnfläche in G an.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|