Streitig ist der Abzug von Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten.
Die ledige Klägerin absolvierte im Rahmen des Studiengangs "Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Management/Marketing" an der Technischen Fachhochschule T vom 1. Oktober 1997 bis 30. Juni 2001 bei der ein aus sieben Abschnitten bestehendes Praktikum. Wegen der Einzelheiten wird auf den Praktikantenvertrag vom 4. Januar 1997 Bezug genommen. Ab 1. August 2001 war die Klägerin bei der ... beschäftigt. Laut Aufenthaltsbescheinigung der Stadt B war die Klägerin im Haus ihrer Eltern in B mit Wohnsitz gemeldet.
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