Streitig ist, ob Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung eines Informatikfachmanns aus Saudi-Arabien, der aufgrund der sog. Greencard-Regelung befristet für fünf Jahre in Deutschland einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht, als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen sind.
I.
Die Kläger wohnen in xxx und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, seine Ehefrau verfügt als Hausfrau über keine eigenen Einkünfte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|