Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden; Typisierende Ermittlung der notwendigen Unterkunftskosten am Beschäftigungsort
BFH, Urteil vom 09.08.2007 - Aktenzeichen VI R 10/06
DRsp Nr. 2007/15787
Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden; Typisierende Ermittlung der notwendigen Unterkunftskosten am Beschäftigungsort
»1. Unterhält ein Alleinstehender, der am Beschäftigungsort wohnt, an einem anderen Ort einen eigenen Hausstand, besteht mit zunehmender Dauer besonderer Anlass zu prüfen, wo sich sein Lebensmittelpunkt befindet.2. Unterkunftskosten am Beschäftigungsort sind notwendig i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschreiten.«
Normenkette:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1, 2 § 12 Nr. 1 S. 1 § 32a Abs. 1 Nr. 1 ; SGB II § 22 ;
Gründe:
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