Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), von Beruf Schauspieler, wohnte bis zum 1. März 1992 in A. Danach zog er mit seiner damaligen Lebensgefährtin und jetzigen Ehefrau nach B. Bereits im Jahre 1978 hatte er ein Wohngrundstück in C erworben.
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