Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann.
Der Kläger ist seit dem 1.10. 2001 bei der Firma D. B. in M. beschäftigt.
Mit seiner Einkommensteuererklärung 2003 machte er Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung in einer Gesamthöhe von 7.650,-EUR geltend. In der Erklärung gab er den Beginn der doppelten Haushaltsführung mit dem 1.10.2001 an. Ein eigener Hausstand in K., F.Str. 10, bestehe - so der Kläger - seit dem 1.1.2003. In einer weiteren Erläuterung zur doppelten Haushaltsführung führte der Kläger gegenüber dem Finanzamt folgendes aus:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|